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   VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518   

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https://dejure.org/2011,64854
VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518 (https://dejure.org/2011,64854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2011 - 20 B 11.518 (https://dejure.org/2011,64854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2011 - 20 B 11.518 (https://dejure.org/2011,64854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser; Verfassungskonforme Auslegung Satzung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Ottobeuren vom 2. Februar 2002 i.d.F. vom 11. Mai 2010Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ottobeuren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entwässerungssatzung nichtig - Kein Ausnahme für Altanschließer

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen aber dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. nur BVerfG vom 11.6.1980 BVerfGE 54, 277).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es, dem Willen des Gesetzgebers im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen so weit wie möglich Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG vom 3.6.1992 BVerfGE 86, 288 ).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben erscheint bereits fraglich, ob und inwieweit Rechtssetzungsakte der Exekutive, die, wie die EWS des Beklagten, unterhalb eines formellen Gesetzes stehen, einer verfassungskonformen Auslegung überhaupt zugänglich sind (bejahend BayVGH vom 15.10.2009 Az.: 4 ZB 09.521 - Juris; verneinend BGH vom 27.3.1985 NVwZ 1985, 935 und vom 20.9.2006 NJW 2006, 3774).
  • VerfGH Bayern, 10.11.2008 - 4-VII-06

    Verfassungswidrigkeit einer gemeindlichen Entwässerungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) ist verletzt, wenn eine gemeindliche Satzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO zur Beseitigung des Niederschlagswassers den Anschluss an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich sind (BayVerfGH vom 10.11.2008 VerfGH 61, 262 = NVwZ 2009, 298).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Vor diesem Hintergrund bewirkt das Fehlen unerlässlicher Satzungsbestandteile im Sinne des Art. 2 Abs. 1 KAG verbunden mit ihrer weitreichenden Bedeutung auf das Beitragsgefüge und die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung die Nichtigkeit der Beitragssatzung im fraglichen Zeitraum, zumal entsprechend dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgrundsatz nicht angenommen werden kann, dass der Beklagte, hätte er die Rechtslage erkannt, an der verbleibenden Restregelung unverändert festgehalten hätte (vgl. BVerwG vom 28.11.1975 BVerwGE 50, 2/4).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521

    Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben erscheint bereits fraglich, ob und inwieweit Rechtssetzungsakte der Exekutive, die, wie die EWS des Beklagten, unterhalb eines formellen Gesetzes stehen, einer verfassungskonformen Auslegung überhaupt zugänglich sind (bejahend BayVGH vom 15.10.2009 Az.: 4 ZB 09.521 - Juris; verneinend BGH vom 27.3.1985 NVwZ 1985, 935 und vom 20.9.2006 NJW 2006, 3774).
  • BGH, 27.03.1985 - IVa ZR 192/82

    Ruhen einer Versorgungsrente

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben erscheint bereits fraglich, ob und inwieweit Rechtssetzungsakte der Exekutive, die, wie die EWS des Beklagten, unterhalb eines formellen Gesetzes stehen, einer verfassungskonformen Auslegung überhaupt zugänglich sind (bejahend BayVGH vom 15.10.2009 Az.: 4 ZB 09.521 - Juris; verneinend BGH vom 27.3.1985 NVwZ 1985, 935 und vom 20.9.2006 NJW 2006, 3774).
  • VGH Bayern, 28.10.1994 - 23 N 90.2272
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.518
    Die Pflicht zur Einleitung von Niederschlagswasser in eine öffentliche Entwässerungsanlage bedarf - namentlich auch wegen der Möglichkeit der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs gegen den Willen betroffener Grundstückseigentümer - einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BayVGH vom 28.10.1994 NVwZ-RR 1995, 345).
  • VG Ansbach, 23.04.2013 - AN 1 S 13.00395

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Entwässerungssatzung wegen

    Denn nur wer auf ortsrechtlicher Grundlage das Recht hat, eine dem öffentlichen Recht unterstellte, also gewidmete Einrichtung in Anspruch zu nehmen, kann die Vorteile nutzen, welche die Einrichtung bietet (BayVGH vom 24.11.2011 - 20 B 11.518; vom 17.7.2002 - 23 N 01.1722; vom 13.10.1998, GK 1999 Nr. 188 und vom 4.3.1988 - 23 B 87.1700).

    Die satzungsrechtliche Verpflichtung zur Einleitung von Niederschlagswasser in eine öffentliche Entwässerungsanlage bedarf - namentlich auch wegen der Möglichkeit der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs gegen den Willen betroffener Grundstückseigentümer - jedoch einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BayVGH vom 24.11.2011, a.a.O. und vom 28.10.1994, NVwZ-RR 1995, 345).

    Bei Fehlen wirksamer Benutzungsregelungen bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung kommt die Erhebung eines Herstellungsbeitrags für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Antragsgegners nicht in Betracht (vgl. BayVGH vom 24.11.2011, a.a.O.; BVerwG vom 28.11.1975 BVerwGE 50, 2/4).

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025

    Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 20. Senat angeschlossen (BayVGH, U.v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 - juris).
  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221

    Heilung eines rechtswidrigen Gebührenbescheides

    Dies hat zur Folge, dass die während der Geltung der Entwässerungssatzung vom 12. September 2008 erlassenen Beitrags- und Gebührensatzungen zu Entwässerungssatzung vom 12. September 2008 und vom 27. März 2012 im Beitrags- und Gebührenteil nichtig sind (BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 20 ZB 11.716 - und v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 -, jeweils in juris).
  • VG München, 29.10.2015 - M 10 K 13.3026

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag zur gemeindlichen

    Denn nur wer auf ortsrechtlicher Grundlage das Recht hat, eine dem öffentlichen Recht unterstellte, also gewidmete Einrichtung in Anspruch zu nehmen, kann die Vorteile nutzen, welche die Einrichtung bietet (BayVGH, U. v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 - juris Rn. 16).

    Das Fehlen unerlässlicher Satzungsbestandteile im Sinne des Art. 2 Abs. 1 KAG verbunden mit ihrer weitreichenden Bedeutung auf das Beitragsgefüge und die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung bewirkte die Nichtigkeit der BGS-EWS 2011 im fraglichen Zeitraum (vgl. BayVGH, U. v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 - juris Rn. 17 und 19; BayVerfGH, E. v. 10.11.2008 - Vf. 4-VII-06 - VerfGH 61, 262).

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 20 N 16.546

    Umgestaltung der öffentlichen Einrichtung durch neue Entwässerungssatzung

    Vor diesem Hintergrund bewirkt das Fehlen unerlässlicher Satzungsbestandteile im Sinne des Art. 2 Abs. 1 KAG verbunden mit ihrer weitreichenden Bedeutung auf das Beitragsgefüge und die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung die Nichtigkeit der Beitragssatzung im fraglichen Zeitraum, zumal entsprechend dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgrundsatz nicht angenommen werden kann, dass der Beklagte, hätte er die Rechtslage erkannt, an der verbleibenden Restregelung unverändert festgehalten hätte (BayVGH, U. v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 20 N 17.1760

    Rastanlage und öffentliche Entwässerungsanlage

    Vor diesem Hintergrund bewirkt das Fehlen unerlässlicher Satzungsbestandteile im Sinne des Art. 2 Abs. 1 KAG verbunden mit ihrer weitreichenden Bedeutung auf das Beitragsgefüge und die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung die Nichtigkeit der Beitragssatzung im fraglichen Zeitraum, zumal entsprechend dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgrundsatz nicht angenommen werden kann, dass der Beklagte, hätte er die Rechtslage erkannt, an der verbleibenden Restregelung unverändert festgehalten hätte (BayVGH, U. v. 24.11.2011 - 20 B 11.518 - juris Rn. 19).
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